Mustertext Stellungnahme schwerbehinderter Bewerber ablehnen (Einstellung)

WoBi, Saturday, 14.07.2018, 11:56 (vor 2085 Tagen) @ Stephen

Hallo Stephan,

die SBV ist die gewählte Interessensvertretung der schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten und hat den Arbeitgeber zu überwachen, damit die zugunsten der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigte geltenden Rechte angewendet werden. Bewerber sind im Sinne des AGG Beschäftigte. Die SBV sollte sich nicht "vor den Karren für den Arbeitgeber spannen" lassen. Es sind hier die Regelungen des § 164 SGB IX und die zusätzlichen Regelungen in § 165 SGB IX für öffentliche Arbeitgeber zu erfüllen. Dort ist die Verpflichtung zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch festgelegt. Von dieser Verpflichtung kann nur abgewichen werden, wenn die und nur die fachliche Eignung offensichtlich nicht gegeben ist. Zusätzlich ist Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz zu beachten.

Antwortmöglichkeit als Muster:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Einladung von Herrn/Frau XX zum Vorstellungsgespräch (Ausschreibung xxx) kann die Schwerbehindertenvertretung, die von Ihnen genannten Gründe für eine mögliche Unterlassung einer Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht einschätzen. Eine offensichtliche Nichteignung dürfte nach den Ausschreibungsbedingungen augenfällig nicht gegeben sein, zumal Herr/Frau XX die Aufgaben als YY bereits ausgeübt hat.
Die Schwerbehindertenvertretung gibt zu bedenken, dass eine unterlassene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, ein Indiz für eine mögliche Diskriminierung nach dem AGG aus behinderungsbedingten Gründen sein könnte. Letztendlich liegen die Verantwortung und das Risiko auf Seiten des Arbeitgebers, weil nach dem AGG Bewerber als Beschäftigte gelten.
Mit freundlichen Grüßen"


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Gruß
Wolfgang


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