Urlaub abgelehnt weil keine Vertretung; Überlast vorhanden (Gesamt-Konzern-SBV)

Pernille, Sunday, 22.07.2018, 13:53 (vor 2097 Tagen)

Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin (MA) ist für den Bereich "Internationalen Kunden" zuständig. Das Unternehmen ist fokussiert auf Deutschland und deshalb sind die meisten Mitarbeiter mit Deutschland beschäftigt. Die Schwerbehinderte Mitarbeiterin hat keine Vertretung. Die Anfragen sind meistens international und in anderen Sprachen. Sie hat das Gefühl, keiner will diese sprachlichen Anfragen entgegennehmen. Das heißt dann, dass wenn die MA im Urlaub zwei Wochen oder länger reisen will, ist es immer problematisch für den Chef.

Letzte Woche hatte sie einen Urlaubsantrag von drei Wochen Anfang nächstes Jahres gestellt (in dieser Periode ist wenig los für sie) und der Chef hat es abgelehnt mit der Begründung, er will nicht, dass sie drei Wochen im Urlaub ist, da sie ja keine Vertretung hat. Zudem ist diese Mitarbeiterin vor einem Urlaub sehr gestresst, weil die Arbeit in ihrer Abwesenheit einfach liegenbleibt. Sie arbeitet dann vor. Oder wenn sie krank ist, wird die Arbeit nicht erledigt. Das führt dann zu Unzufriedenheit vom Chef, der die Situation nicht versteht. Unser Bertriebsrat helfen leider nicht weiter, da dieser Arbeitgeberfreundlich ist und der generellen Ansicht ist, dass wir ein kleines Unternehmen sind und so von daher sollte MA sowieo nur zwei Wochen am Stück nehmen (das war die Antwort die ich bekam).

Die MA hatte ihre Überlast vor drei Monaten gemeldet (aber nicht schriftlich) da sie gesundheitlich darunter leitet und es fand ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und der Personalleiter statt. Es wurde über mangelnde Vertretung für sie und die Arbeitsüberlast gesprochen.. Aber nun kommt es zu einer Ablehnung vom Urlaub hier und das zeigt mir, dass der Chef weiterhin ihre Situation nicht verstanden hat.

Andere Mitarbeiter in dem Fach-Bereich haben je eine benannten Vertretung und dürfen drei Wochen am Stück deshalb im Urlaub. Der Bereich ist sowieso zu dünn besetzt und es ist immer ein Problem wenn jemand krank ist etc.

Ich verstehe, dass diese schwerbehinderte Mitarbeiterin Vorrang in der Urlaubsplanung hat und ich verstehe auch die Rechte im Urlaubsgesetz.

Ich will hier geschickt die Sache lösen und nicht gleich mit Paragraphen kommen. Was wäre eine gute Vorgehensweise?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion