Einladung Vorstellungsgespräch (Einstellung)

PolWol, Monday, 23.07.2018, 16:02 (vor 2076 Tagen)

Hallo,
habe gerade Besuch von einer behinderten Ex-Kollegin gehabt. Sie hat sich vor über 2 Monaten bei einem öffentlichen Arbeitgeber mit 35 Jahren Berufserfahrung beworben und hat jetzt folgenden Text zu einem kurzfristigen Vorstellungsgespräch erhalten:
„Sehr geehrte Frau xxxx,

hiermit laden wir Sie gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch ein. Sie erhalten so die Gelegenheit, uns von Ihrer Eignung für die o.g. Position zu überzeugen, da Sie nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen nicht zum engsten Bewerberkreis gehören.

Das Gespräch findet statt am Tag, Datum, um Zeit, am Ort.
Sollte es zu Wartezeiten kommen, bitten wir Sie schon jetzt um Verständnis.

Bitte melden Sie uns so bald wie möglich zurück, ob Sie diesen Termin wahrnehmen.

Grundsätzlich wird die Schwerbehindertenvertretung zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen. Bitte informieren Sie uns, falls Sie dies nicht wünschen sollten.

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle öffentlichen Dienstgebäude der Gemeinde barrierefrei sind.
Reise- und Übernachtungskosten können leider nicht erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen“

Irgendwie fühlt sie sich als Bewerberin dort unerwünscht. Bei dem Text habe ich auch erst mal geschluckt. Sieht nach einem automatisch erzeugtem Brief aus. Habe ihr dann doch geraten, das Vorstellungsgespräch anzunehmen und sich das Umfeld anzuschauen.
Was haltet ihr von der Art und Weise der Bewerbungsbearbeitung für schwerbehinderten Menschen?


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