Einladung Vorstellungsgespräch (Einstellung)

PolWol, Tuesday, 24.07.2018, 21:59 (vor 2096 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

die Gute braucht dringend einen Arbeitsplatz und sie will arbeiten. Deshalb der Rat das Vorstellungsgespräch wahrzunehmen. Der Weg, wie im Urteil, könnte nur zu einer Entschädigung führen und in Zukunft wird es kein Arbeitsplatz für die Ex-Kollegin bei der Gemeinde mehr geben. Egal wie passend, da sind Arbeitgeber nachtragend. Ob sie sich ein Gerichtsverfahren antun will, ist ebenfalls fraglich.

Meine Meinung zu AGG-Verfahren
Bei bis zu drei Monatsgehältern, die wie im Urteil selten von Gerichten zugestanden werden, ist doch keine wirksame Abschreckung gegen Diskriminierung zu erwarten. Dies noch dazu bei den geringen Summen in den unteren Entgeltgruppen des TVöD gezahlt werden. Da ist der Rechtsanwalt schon teurer.


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