Rechtlage Freistellung (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.08.2018, 12:04 (vor 2076 Tagen) @ hmuecke

Moin Moin,

der Arbeit in der SBV ist wie beim Betriebsrat/Personalrat grundsätzlich Vorrang einzuräumen.

Nun ist es aber so, dass es auch in dem anderen Arbeitsplatz Termine (z.B. Jahresabschluss) mit Fristen gibt, bei denen dem Arbeitgeber auch Verluste bei Nichteinhaltung drohen.
Zudem ist man manchmal auf das God Will des Arbeitgebers angewiesen, wenn auch Stellies, die nicht herangezogen werden können, aber häufiger in der SBV vertretungsweise einspringen müssen, auf Grundschulungen o.ä. schicken will.

Hinzu kommt, dass ich nicht weiß, welche Tätigkeit im Rahmen der SBV Du übernehmen willst. Einen Antrag kann man verschieben, wenn es nicht um Kündigung, Abmahnung geht, bei einer personalrechtlichen Anhörung sieht die Welt anders aus.

Daher ist die Frage, wie sehr kannst, willst Du Dich auf die Hinterbeine stellen. Dazu kann ich Dir ohne Hintergrundkenntnisse nicht genauer raten.

Liebe Grüße

Hendrik


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