Rechtlage Freistellung (Freistellung)

hmuecke, Monday, 13.08.2018, 12:26 (vor 2083 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

mein Arbeitgeber hat mir bei der Amtsübernahme mitgeteilt, dass er weiß, das ich weisungsbefreit bin, möchte aber schon gerne grob Gründe wissen, wenn ich mich wegen SBV Tätigkeit vom Arbeitsplatz abmelde, weil er denkt, er könne von mir bei betrieblicher Notwendigkeit verlangen, dass ich meine Aktivitäten verschieben kann. Ich habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass ich schon darauf achten werde, falls solche Momente anstehen, dass ich es aber davon abhängig mache, wie dringend meine jeweilige Tätigkeit ist. Damit komme ich ihm entgegen.

Weil ich aber keine genauere Rechtssprechung hierzu finden konnte, ist meine Frage nun: hat der AG das Recht z. B. bei betrieblicher Notwenigkeit zu verlangen. Falls ja, welches Gesetzt regelt das?


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