Fürsorgepflicht, Suchtverhalten (Allgemeines)

Andrea, Thursday, 04.05.2006, 13:15 (vor 6574 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich erhoffe mir von Euch einen Rat bzw. Lösungsansätze bei folgendem Problem. Vielleicht ist der eine oder andere mit dieser Thematik schon einmal befaßt gewesen.
Wir haben eine Kollegin in Leitungsposition, die an Anurexia nervosa, allgemein bekannt als Magersucht, leidet. Kurz - sie hat derzeit bei einer Größe von ca. 160cm noch 33 kg. Vom Kollegenkreis wird ihre Minderleistung im Co-Suchverhalten gedeckt. Kolleginnen und Kollegen stehen unter erheblichem psychischen Druck, da sie keiner "verpfeifen" will, teilweise drohte die Betroffene in bestimmten Situationen auch mit Suizid. Kontrollsituation entzieht sie sich geschickt und als Leitungsperson hat sie natürlich auch Möglichkeiten, ihre Kolleginnen entsprechend zu disziplinieren. Aufgrund der Tatsache, dass nicht wirklich fachliche Fehler durch das permanente SChweigen der Kollegen dokumentiert werden können, hat der Arbeitgeber auch kaum Möglichkeiten mit der Suchtvereinbarung etwas zu unternehmen. Eine stationäre Behandlung lehnt sie ab, befindet sich in ambulanter Therapie und vom Therapeuten wird sie in Ihrer Ablehnung unterstützt!! Betriebsarzt hat alles schon versucht, scheitert letztendlich an der Weigerung der Betroffenen sich helfen zu lassen, da keine Einsicht vorhanden und an den "nicht vorliegenden Minderleistungen" aufgrund des hartnäckigen SChweigens (oder lediglich Andeutungen des Problems) der Kolleginnen. Dieses Co-Suchtverhalten erschwert uns die Arbeit natürlich sehr. Hatte vielleicht jemand schon einmal so ein Problem und wie ist er damit umgegangen. Bin über jeden Hinweis, der uns weiterbringt dankbar.
Gruß Andrea


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