Fürsorgepflicht, Suchtverhalten (Allgemeines)

Andrea, Friday, 05.05.2006, 08:37 (vor 6574 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,
genau das ist ein weiterer Punkt, an dem wir scheitern. Zwischen Betriebsarzt und Therapeut gab es schon zahlreiche Gespräche und auch Schriftverkehr. Doch der Therapeut ist der Auffassung, dass eine ambulante Therapie das richtige sei und unterstützt das Vorhaben des Betriebsarztes NICHT. Man kann spekulieren, warum er sich so verhält, möchte dies in diesem Forum aber nicht weiter ausführen...! Einen WEchsel des Therapeuten lehnt die Betroffene auch ab, da andere Therapeuten eine stationäre Behandlung und auch Kuraufenthalt befürworten würden und dies will sie auf keinen Fall! In einem Fall, bei dem Sie sich akut in einem Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie behandeln lassen mußte, wurde eine stationäre Therapie etc. bereits angeraten und der Betriebsarzt hat auch alle Wege geebnet und bereits einen Therapieplatz organisiert, doch sie weigert sich erfolgreich mit Unterstützung des Therapeuten! Der Zustand hat sich während der ambulanten Therapie nicht verbessert und jeder, der diese Frau zum ersten Mal sieht, kann erkennen, dass hier eine Erkrankung vorliegen muß, dazu muß man weder Arzt noch Psychologe sein. Wir drehen uns derzeit im Kreis und finden keine Lösung, nur weil ein behandelnder Therapeut in meinen Augen unverantwortlich handelt.
Gruß Andrea


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