Fürsorgepflicht, Suchtverhalten (Allgemeines)

Wolfgang H., Thursday, 04.05.2006, 14:35 (vor 6575 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

in deiner Schilderung des Sachverhaltes ist ein Widerspruch. Zum einen schreibst du, dass sich deine Kollegin weigert, Hilfe, auch durch den Betriebsarzt, anzunehmen. Zum anderen befindet sie sich in ambulanter Therapie!> Warum kann sich der Betriebsarzt nicht mit dem Therapierenden auseinandersetzen, damit eine koordinierte Hilfe möglich ist>


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