Immer Ärger mit dem Personalern (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
mein Vorposter hat Recht: Manche Arbeitgeber bzw. ihre Personaler lernen es nur mit gerichtlicher Nachhilfe.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist, daß nicht nur die Tatsache des Verstosses festgestellt wird, sondern daß das ArbG idR ein Bußgeld für jeden künftigen Verstoss festsetzt.
Hier läßt sich dann auch glasklar argumentieren, daß ein Personaler, der sich nicht ans Gesetz hält, dem AG sehr konkret schadet.
Für die Einleitung eines solchen Verfahrens sollten aber die Vorfälle sauber und vollständig dokumentiert sein. Es sollten auch nach Möglichkeit mehrere Vorfälle in das Beschlußverfahren aufgenommen werden, um eine fortwährende Verletzung der SBV-Rechte belegen zu können. Ich habe jetzt zB seit Juli 2017 7 schwerwiegendere Verstösse dokumentiert und meinem Anwalt vorgelegt.
Allerdings solltest du nicht nur die "Peitsche" schwingen. Wir laden zB jede/n neue/n Personaler/in frühzeitig zu uns ein, um uns vorzustellen und unsere rechtliche Ansprüche zu erläutern.
Das wird auch von fast allen gerne angenommen, da sie idR von SBV und SGB IX in ihrer Ausbildung nie etwas gehört haben und auch oft bei früheren AGs damit nicht konfrontiert waren.
--
&Tschüß
Wolfgang