SBV Wahl 2018 (Wahlen)

Roland_RSV, Wednesday, 29.08.2018, 23:48 (vor 2084 Tagen)

Hallo NG,
mal eine schwierige Frage.

Wahlberechtigt ist ja wer GdB 50 und mehr hat oder eine Gleichstellung.
Nun ist es bei uns im Betrieb so, dass ich als SBV die Kollegen mit GdB 50 sowie gleichgestellte die Unterlagen abhefte.
Wahlberechtigt wären es dieses mal 14 Kollegen/innen.
Nun meint unsere Personalabteilung, nach der Erstellung der Wahlunterlagen durch den Wahlvorstand, dass nicht alle Personen wahlberechtigt seien, da der Betrieb von manchen Mitarbeitern die Gleichstellung nicht haben.

Frage: Darf nur wählen wer dem Betrieb als Mensch mit Behinderung oder Gleichgestellt bekannt ist, oder sind auch die Mitarbeiter wahlberechtigt die diesen Umstand dem Betrieb nicht gemeldet haben.

Wir als SBV haben die Daten und Unterlagen !!!!!! Danke für zahlreiche, rechtsverbindliche Antworten.
Weder in der Wahlordnung noch im SGB habe ich da etwas dazu gefunden.

Liebe Grüße
Roland


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