SBV Wahl 2018 (Wahlen)

WoBi, Thursday, 30.08.2018, 08:46 (vor 2084 Tagen) @ Roland_RSV

Hallo Roland_RSV,

es gibt drei Gruppen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Betrieb:
1. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die dem Arbeitgeber bekannt sind und damit auch der SBV
2. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die der SBV bekannt sind, aber nicht dem Arbeitgeber
3. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die weder der SBV noch dem Arbeitgeber bekannt sind

Und alle drei Gruppen können ihr passives Wahlrecht ausüben, wenn sie an der in der betriebsöffentlich bekanntgegebenen Wahlversammlung teilnehmen. Auch der am Morgen der Wahlversammlung neu eingestellte schwerbehinderte / gleichgestellte Mensch.

Die Teilnehmer/Wähler einer Wahlversammlung müssen ihre Eigenschaft als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch gegenüber dem in der Wahlversammlung gewählten Wahlleiter nachweisen. Als Nachweis ist dies der Schwerbehindertenausweis ggf. Feststellungsbescheid, der Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit oder eine offensichtliche Schwerbehinderung mit einem erkennbaren GdB von =>50.

Rechtsgrundlage:
§ 177 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 2 Abs. 2/3 SGB IX

"Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen."
in Verbindung mit
"2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen)."

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Gruß
Wolfgang


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