Urlaub nicht möglich wegen neues IT-System (Umgang mit Arbeitgeber)

Pernille, Thursday, 30.08.2018, 13:56 (vor 2975 Tagen)

Ein schwerbehinderte MA wollte schon jetzt für April 2019 Urlaub buchen. Er hat sich mit seinen Kollegen abgestimmt und hatte dies in seinem Antrag erwähnt. Es stünde somit nichts dagegen.
Nur erhält er eine Antwort von der Arbeilungsleiter, die wie folgt lautet:

leider können wir diesen Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genehmigen.
Wir führen im Januar eine neue Software mit neuen Prozessen ein und müssen mehrere Jahresabschlüsse bewältigen. Wie sich das zusammen auswirkt – vor allem auch zeitlicher Natur – können wir heute noch nicht sagen, deshalb kann auch kein Urlaub genehmigt werden

Es klingt dann als ob er bis April kein Urlaub nehmen kann. Außerdem kann man es ja planen, besonders wenn jemand so früh mit dem Antrag kommt.

Wie geht hier die SBV am besten vor?

Hintergrund: Die SBV hat vor einem Monat schon einen Konflikt mit dem Vorgesetzten gehabt wegen einer beabsichtigten Änderungskündigung. Das konnte die SBV abwimmeln. Ungerne würde ich 'schon wieder' den Konflikt aufnehmen, aber mache das wenn es der beste Weg ist (die zwei Sachen haben nicht miteinander zu tun)

Der BR könnte ich einbinden. Da habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie sehr zurückhaltend sind und sich nicht richtig trauen, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Monatsgespräche werden nicht geführt, weil 'als solche können wir dem Geschäftsführer nicht kaufen. Wir brauchen einen anderen Anlass' - so ein Kommentar beschreibt die Situation gut.

Der MA befindet sich weiterhin in einem BEM. Sollen wir es dort erwähnen? Da ist sein Vorgesetzte da.

Der MA ist auch Mitglied bei der Gewerkschaft. Soll er sich bei denen melden?

Wo stehen schwerbehinderte Menschen in der 'Rangordnung' bei der Urlaubsplanung?


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