Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Umgang mit Arbeitgeber)

C3PO, Thursday, 06.09.2018, 09:24 (vor 2969 Tagen) @ Sandmolch

Moin,
meiner Ansicht nach ist es maßgeblich, ob Du dich für verhindert erklärt hast, oder nicht. Wenn Du das nicht getan hast, bist Du trotz Arbeitsunfähigkeit/Krankheit im Amt. Bedeutet, daß die abgeschnittenen Kommunikationswege eine Behinderung im Amt darstellen würden. (§179 Abs. 2 SGB IX)


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