Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Umgang mit Arbeitgeber)
Moin,
meiner Ansicht nach ist es maßgeblich, ob Du dich für verhindert erklärt hast, oder nicht. Wenn Du das nicht getan hast, bist Du trotz Arbeitsunfähigkeit/Krankheit im Amt. Bedeutet, daß die abgeschnittenen Kommunikationswege eine Behinderung im Amt darstellen würden. (§179 Abs. 2 SGB IX)