Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Sandmolch!
Die Ausübung eines gesetzlichen Mandates ist grundsätzlich unabhängig von der Sozialgesetzgebung inkl. Arbeitszeitvorschriften. Einzig die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften verweigern dennoch im Schadensfall den Leistungsfall. Der Arbeitgeber / Dienstherr kann selbst nichts dagegen tun. Das ist z. B. regelmäßig der Fall, wenn E-Stellentermine länger als zehn Stunden dauern.
Hendrik hat alles gesagt.
Die SBV erklärt von Amtswegen ob sie im Krankheitsfall in der Ausübung des Amtes gehindert ist. Das kann bei einem Beinbruch durchaus anders sein als wenn beide Arme gebrochen sind. Eine Rechtsberatung der SBV braucht nicht mit oder durch Personal- oder Betriebsrat begründet werden. Das SGB IX ist einfach eine andere Galaxie als das BetrVG. oder Personalvertretungsgesetz. Die Personalunion korreliert ohne kausalen Zusammenhang.
Die HR Managerin könnte jetzt mit falscher Begründung richtig gehandelt haben. Es muss geklärt werden, ob die SBV im Rahmen einer Betriebsvereinbarung dem Betriebsrat gleichgestellt für Mandatstätigkeit Telearbeit [Homeoffice] in Anspruch nehmen kann oder allgemein als Arbeitnehmer[in]. Die HR Managerin könnte darauf bestehen, dass durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wo ich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt bin, ich auch zuhause nicht arbeite. Wenn ich als SBV gegenüber dem Arbeitgeber nicht ausdrücklich erkläre, dass ich das Amt weiterhin ausübe, kann er davon ausgehen, dass die AU gilt. Eine Abwesenheitsnotiz oder Weiterleitung reicht nicht aus.
Wenn ich aber als SBV meine Mandatsfähigkeit mit Hilfe vom Homeoffice [dass im Rahmen einer BV etc. möglich ist] erkläre, hat der Arbeitgeber keine Wahlmöglichkeit selbständig Stellvertreter als Ansprechpartner zu bestimmen. Durch meine Erklärung weiß er sehr wohl, woran er ist. Der Arbeitgeber könnte dies auch wegen dem Outlook auch nicht mit Datenschutz begründen, denn das gilt auch für allen andern Fälle ebenso.
Zur Moderation empfehle ich so schnell wie möglich das Integrationsamt einzuschalten. Sollte dies scheitern oder nicht zustande kommen, empfehle ich Hendrik so schnell wie möglich zu folgen. Allerdings hat das BAG höchstrichterlich festgestellt, dass wegen dem kollektiven Arbeitsrechtscharakters von SBV, die Arbeitsgerichte zuständig sind, selbst für den öffentlichen Dienst. In diesem Fall also ein Fachanwalt für Arbeitsrecht des Vertrauens aufsuchen. Entsprechende Empfehlungen gibt es bei den Bezirksstellen der zuständigen Gewerkschaften.