Outlook-Abmeldung bei Krankengeld (Umgang mit Arbeitgeber)
Moin Moin Sandmolch,
im neuen § 177 Absatz 1 steht nur noch : ".... und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt."
Von Abwesenheit ist seit dem 01.01.2017 nicht mehr die Rede.
Solange Du Dich nicht für verhindert erklärst, bist Du im Amt, mit allen Rechten, auch Zugriffsrechten.
Ich würde folgendes vorschlagen:
1. Teil diesen § dem Arbeitgeber mit, erkläre, dass Du Dich nicht für verhindert erklärt hast.
2. Sollte dieser nicht einverstanden sein, fass - wenn möglich mit dem Betriebsrat abgestimmt - aber auch alleine ist möglich, den Beschluss, dass Du dem Arbeitgeber unter Kostentragung desselben mitteilst, in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen.
Alternativ kannst du, wenn Du in einer Gewerkschaft bist, auch diese wegen Rechtsbeistand anfragen.
Liebe Grüße
Hendrik