Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)

SFliege, Thursday, 06.09.2018, 13:06 (vor 2062 Tagen) @ Avd212

Von einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit sind auch die schwerbehinderten Menschen betroffen.

§ 178 Absatz 2 Satz 1 SGB IX
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."


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