Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)

SFliege, Friday, 07.09.2018, 15:58 (vor 2060 Tagen) @ Avd212

Hallo Avd212,

hoffentlich bedeutet Dein Namenskürzel jetzt nicht das, was mir hierzu einfällt. :-)
Aber im Endeffekt kämpft doch ein jeder mit irgendwelchen ungeschätzten Diensten oder auch Fliegenarten. :-(

Wenn Du bei der "Anhörung" dem Arbeitgeber mit genügend guten Argumenten darlegst, welche Regelungen hier schlecht sind und welche Regelungen hier besser sind, und ihn Deine Argumente überzeugen, dann hast Du "mitgestaltet". Wenn ihn Deine Argumente nicht überzeugen und er diese somit nicht übernimmt, dann hast Du zwar "nicht mitgestaltet", aber kannst ihm, wenn diese Regelungen später zu Schwierigkeiten führen, bei Präventions- oder BEM-Verfahren mit den hier vergeblich vorgebrachten Argumenten vielleicht etwas Wind aus den Segeln nehmen.
Du hast außerdem ja auch noch nach § 178 Abs. 4 SGB IX das Recht an den Personalratssitzungen beratend teilzunehmen, hier bietet sich also ebenfalls eine gewisse Mitgestaltungsmöglichkeit.
Vielleicht stehen ja auch in den spezifischen Personalvertretungsgesetzen für Dich auch noch besondere Beteiligungsrechte?

Der allerbeste Weg für die SBV "mitzugestalten", bietet sich meines Erachtens aber durch den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX. Hier kann man auch zusätzliche Beteiligungsrechte regeln.
Hier hat man enormen Gestaltungsspielraum, aber Du kannst den Arbeitgeber auch hier nicht zu einer Unterschrift unter Deine Ideen zwingen, sondern musst ihn von guten Vereinbarungen überzeugen bzw. gute Vereinbarungen aushandeln, die allerdings auch wieder gekündigt werden können.

Viele Grüße SFliege


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