Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)

Hr.Rautenberg, Tuesday, 11.09.2018, 21:48 (vor 2056 Tagen) @ Avd212

Hallo Avd212!

SFliege hat schon auf die Anwendung von §§ 166 und 178 (2) Satz 1 SGB IX hingewiesen. Das kann man getrennt gesehen. Ich sehe das in einem gemeinsamen Fokus. Ich habe als stellv. SBV der SBV erfolgreich empfohlen, dass die SBV zu allen Angelegenheiten, zu denen die gesetzlichen Interessenvertretern Dienst- oder Betriebsvereinbarungen treffen können, die SBV inklusionsvereinbarungsartige Elemente beraten bzw. hineinverhandeln kann. Die politische Unterstützung des BR / PR ist hier natürlich sinnvoll.

Am Ende war ich bei den E-Stellen Terminen immer dabei. Wir haben hier die Unklarheit, dass es keine Formvorschrift für eine Inklusionsvereinbarung gibt, sprich erzwingbare Dienst- oder Betriebsvereinbarung (DV / BV), umgedreht und zielen entweder auf inklusionsartige Bestandteile von DV / BV bzw. auf personenbezogene Inklusionsvereinbarung i. S. von behindertengerechte Arbeitsplätze usw. im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen [Gefährdungsanzeigen].


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion