Anzeige einer Reise bei der Behörde (Allgemeines)
Sorry, ich hatte mich nicht ganz richtig ausgedrückt. Hier der korrigierte Text:
"auf welchen Paragraph in dem Sozialgesetzbuch IX kann ich mich berufen, wenn ich eine Anzeige bei meiner Behörde wegen einer Reise mit der Bahn zur Messe "Rehacare" machen möchte? Früher konnte man sich auf § 95, heute auf § 178 SGB IX berufen. Aber aus diesen Texten geht es gar nicht hervor, dass man wegen einer Reise bei meiner Behörde anzeigen muss."
Das heißt im Klartext, wenn man zu einer Fortbildung oder zu einer Veranstaltung möchte, muss man vorher die Reise bei der zuständigen Behörde anzeigen, wo man gerade als SBV arbeitet, da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Darum geht es mir.