Anzeige einer Reise bei der Behörde (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 06.09.2018, 15:48 (vor 2968 Tagen) @ Opolus

Moin Moin Opolus,

Dienstreisen muss man dem Arbeitgeber (meinst Du wahrscheinlich mit Behörde) anzeigen und die Freistellung und Kostenübernahme beantragen.
Hierzu gilt 179,8 SGB IX: Die durch die Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber, für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend. Das gleiche gilt für die durch die Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Absatz 4 Satz 3 entstehenden Kosten."
Hinzu kommt § 179,4 Satz 3, der oben schon genannt wurde: "Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und ......... weiteren stellvertretenden Mitglieds, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind."

Zu deutsch: Wenn bei Euch (bei Behörde vermute ich öffentlicher Dienst) der Personarat für Kongresse etc. Freistellung und Kostentragung beantragen muss, müsst ihr das entsprechend auch. Bei wichtigen Kenntnissen darf der AG dies nicht verhindern, da er Euch in Eurer Arbeit nicht behindern darf.

Liebe Grüße

Hendrik


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