Heilbarer Mangel oder unheilbarer Mangel? (Wahlen)

Cebulon, Monday, 17.09.2018, 00:50 (vor 2067 Tagen) @ boschuma

Er darf doch nicht einfach noch seinen Namen auf die Liste (mit den schon getätigten Stützunterschriften) nachträglich schreiben, oder?

Hallo, dieses darf er nicht! Dazu ist Vertreter des Wahlvorschlags und auch sonst niemand befugt. Wenn durch bloße Auslegung nicht feststellbar, dass Wahlvorschlag korrekt, dann wäre da wohl eher abzulehnen.

Aus den o.g. Auflistungen würde ich mir selbst die Antwort gegen, dass die Vorschlagsliste heilbar ist.

Das würde übersetzt heißen: nachbesserungsfähig Aber was sollte hier denn nachgebessert werden?

Nebenbei: Das ist ein offensichtlicher Fehler, der wohl sehr leicht vermeidbar gewesen wäre. Ein sehr erfahrener und ausgefuchster Referent hat mal in einem Wahlseminar den Tipp gegeben:

Wenn einer zu ihnen ins Büro kommt, um seinen Wahlvorschlag abzugeben, dann sollten sie den zuerst mal "bremsen" und den Vorschlag kurz überfliegen und auf offensichtliche und formale Mängel schauen, bevor sie den Eingangsvermerk auf den Vorschlag machen und nicht umgekehrt! Damit konnte schon manchen vielversprechenden Kandidaten geholfen werden, die den Vorschlag (nachdem ja noch nicht offiziell eingereicht) gleich wieder mitgenommen haben und ihn später dann korrekt und dankbar wieder einreichten.

Gruß,
Cebulon


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