Heilbarer Mange oder unheilbarer Mangell? (Wahlen)

SFliege, Monday, 17.09.2018, 16:15 (vor 2066 Tagen) @ boschuma

Bei einer Feststellung von unheilbaren Mängeln würde ich den Wahlvorschlag nicht zurückgeben, sondern höchstens eine Kopie, denn das Original gehört doch mit dem entsprechenden Beschluss der Feststellung der Ungültigkeit zu den Wahlunterlagen.

Bei einem heilbaren Mangel würde ich mir auf jeden Fall eine Kopie fertigen, um nicht später in Beweisnot zu kommen, wenn weitergehende Änderungen am Original stattfinden. Ich wüsste aber keinen vernünftigen Grund, weshalb dies jemand tun sollte, außer um dadurch unbemerkt einen ungültigen Wahlvorschlag unterzuschieben, mit dem man später die Wahl anfechten will, falls die nicht so gelaufen ist, wie man es sich gewünscht hätte.
Das erscheint mir aber selbst etwas paranoid. :-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion