Arbeitsunfälle von Schwerbehinderten (Allgemeines)

Dirk Koppenstedt @, 50259 Pulheim, Friday, 19.05.2006, 08:53 (vor 6559 Tagen)

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zu dem Thema Arbeitsunfallanzeigen von schwer-behinderten Mitarbeitern/-innen. Der Personalrat erhält diese Anzeige ja in Kopie, die Schwerbehindertenvertretung jedoch nicht. Da ich in meinem Gebiet
(halb Nordrhein-Westfalen) viele schwerbehinderte in unfallträchtigen Berufen
arbeiten habe und es häufiger zu Arbeitsunfällen kommt, erfahre ich es sehr
selten und dann auch nur über die Personalratssitzungen. Wenn die Arbeits-
unfälle in Verbindung mit der Behinderung stehen, müßte ich ja eigentlich laut §95 (1) Punkt 2 tätig werden. Dieses kann ich aber nicht machen, wenn mir die Unfallanzeige nicht zugänglich gemacht wird. Selbst mit dem Verweis auf den §95 (2) komme ich nicht weiter. Kann mir jemand seine Erfahrungen oder seine Meinung zu diesem Punkt mitteilen>


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