Koordiantion / Leitung Integrationsteam (BEM)

WoBi, Monday, 22.10.2018, 16:35 (vor 2006 Tagen) @ extensor

Hallo extensor,

bist noch nicht solange SBV und das erste Grundlagenseminar kommt erst. Ich persönlich finde es einen guten Schachzug des Arbeitgebers den Kontrollor für die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben zum „Verantwortlichen“ zu erklären und so nebenbei nicht vorgesehene Zusatzaufgaben auf die nur teilweise freigestellte Vertrauensperson abzuschieben. Dadurch wird verhindert, dass die Vertrauensperson ihre eigentlichen Aufgaben nur annähernd erfüllen kann. Für die Termindisposition und damit zusammenhängenden Arbeitsbelastungen hast du sicher schon eine vertrauenswürdige Fachkraft für das Geschäftszimmer der SBV durch den Arbeitgeber zugestanden bekommen?
Ein Blick in das SGB IX hilft weiter. In § 167 Abs. 2 Satz 1 steht zum BEM, „… arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessensvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden ……“.

Der Arbeitgeber klärt hier. Die Aufgaben nach § 178 SGB IX reichen aus, um die SBV vollumfänglich auszulasten. Vor allem wenn die Aufgaben als gewählte Interessensvertretung ernst genommen werden und der Arbeitgeber überwacht wird, dass „ …durchführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, …“.

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Gruß
Wolfgang


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