Zusicherung der Gleichstellung Wahlberechtigung? (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 23.10.2018, 14:58 (vor 2021 Tagen)

Moin moin,

eine Kollegin hat von der Agentur für Arbeit lediglich die Zusicherung der Gleichstellung erhalten, uns aber nicht in der Widerspruchsfrist informiert.
Ist diese Kollegin, da die Grundlage für die Zusicherung noch gilt, wahlberechtigt?
Mit diesem Status habe ich noch keine Erfahrung.

Liebe Grüße

Hendrik


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