Wahl (Wahlen)
Hallo Hendrik,
so wie ich das mit der Zusicherung einer Gleichstellung verstehe, müssen erst einmal die Vorgaben / Voraussetzungen da sein um diese auch zu erhalten .Z.B jemand ist arbeitslos und bekommt einen Job nur mit der GL.
Bis dahin sehe ich deine Kollegin als nicht Wahlberechtigt.