Zusicherung der Gleichstellung Wahlberechtigung? (Wahlen)

garda, Berlin, Tuesday, 23.10.2018, 15:26 (vor 2022 Tagen) @ Hendrik1

Moin moin,
eine Kollegin hat von der Agentur für Arbeit lediglich die Zusicherung der Gleichstellung erhalten, uns aber nicht in der Widerspruchsfrist informiert.
Ist diese Kollegin, da die Grundlage für die Zusicherung noch gilt, wahlberechtigt?
Mit diesem Status habe ich noch keine Erfahrung.

Hallo Hendrik,

sie ist definitiv nicht wahlberechtigt, da weder schwerbehindert noch gleichgestellt.

Noch ein Tipp: die Zusicherung ist nach der seit 2017 geltenden Weisungslage abgeschafft worden. Versucht doch mal die Zusicherung in eine echte Gleichstellung umzuwandeln, dann klappt es beim nächsten mal.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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