Bürokraft in erforderlichem Umfang oder Freistellung mit mehr Wochenstunden (Allgemeines)

sbv-unna ⌂, Unna, Wednesday, 24.10.2018, 15:39 (vor 2920 Tagen)

Guten Tag,
was bedeutet Bürokraft in erforderlichem Umfang? gibt es dafür eine Berechnungsgrundlage? muss die SBV freigestellt sein, um eine Bürokraft zu bekommen?
Ich bin mit 25 Std./Woche beschäftigt, davon 9 Std. als SBV, der Rest als BGM-Beauftragte.
Wir haben 71 sb Beschäftigte (Tendenz steigend), weshalb ich keine komplette Freistellung bekomme, obwohl ich seit 2 1/2 Jahren die SBV ohne Vertretungen mache. Deshalb brauche ich Argumente/Berechnungsgrundlage, damit ich entweder als Unterstützung eine Bürokraft bekomme (mit wie viel Std./wtl.?) oder damit meine SBV-Wochenstunden von 9 Stunden angehoben werden. Gibt es eine Berechnungsgrundlage, wie viel Std./Woche man bei 71 sb Beschäftigten freigestellt werden sollte?
Über eine schnellstmögliche Rückmeldung würde ich mich freuen!
Herzliche Grüße


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