Bürokraft in erforderlichem Umfang oder Freistellung mit mehr Wochenstunden (Allgemeines)

sbv-unna ⌂, Unna, Wednesday, 07.11.2018, 15:57 (vor 2906 Tagen) @ WoBi

Vielen Dank für Deine Rückmeldung....ich hatte auch gehofft, dazu mehr Rückmeldungen von anderen Forum-Nutzern zu bekommen....aber es ist auch ein schwieriges Thema....
Leider haben sich keine Beschäftigten zur SBV-Wahl zur Verfügung gestellt :-| ,
deshalb werde ich ein Gespräch mit dem Bürgermeister führen und um meine komplette Freistellung (wtl. 25 Std.) bitten, dafür verzichte ich auf eine Bürokraft...
Wenn man eine VZ-Freistellung für 100 sb Beschäftigte bekommen kann, könnte man bei 71 sb Beschäftigten immerhin 28 Std./wtl. freigestellt werden....oder wenn man nach der INFO-Zeitschrift für Schwerbehindertenvertretungen NRW geht, mit Sockelbetrag und Durchschnittsberechnungen für Teilnahme an Sitzungen, AK, PR und Vorstellungsgesprächen, Fahrtzeiten zu Außenstellen und Lesen von Fachliteratur, Post und Recherche...dann kommt man bei 71 sb Beschäftigten auf eine Freistellung von 32 Std./wtl.
Eine Vertretung habe ich dann immer noch nicht, aber der Arbeits-/Aufgabendruck ist nicht mehr so hoch...ich muss aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeitsgebiet definitiv abgeben...ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente(unbefristet) bewilligt, weil ich nicht mehr VZ arbeiten kann...bei beiden Arbeitsgebieten ergibt sich allerdings häufig, dass Überstunden entstehen...das kann und möchte ich nicht mehr....
Ich bin gespannt, wie sich der BM mit dem Bereich Personal einig wird....es sollen ja unbedingt Personalkosten für den Haushalt 2019/2020 eingespart werden....


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