Wahl der Stellvertreter (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 06.11.2018, 09:34 (vor 2008 Tagen)

Servus beinand,

jetzt hab ich eine Frage zu den Wahlen der Stellvertreter:
Vereinfachtes Wahlverfahren, lt. Versammlung sollen 2 Stellvertreter gewählt werden, es existieren auch 2 Kandidaten, jedoch will einer der beiden devinitiv nicht 1. Stellvertreter werden.

So, nun soweit so gut. Jetzt kann ich dieses nur mit meiner persönlichen Stimme steuern, aber ich weis ja nicht was die Anderen wählen. Nehmen wir mal an, genau der Kandidat, wo es nicht will, erhält die meisten Stimmen und wird 1. Stellvertreter, erklärt dann aber sofort, dass er die Wahl nicht annimmt. Somit wird der als 2. Stellvertreter gewählte nun 1. Stellvertreter. Jedoch haben wir dann entgegen dem Beschluss der Versammlung (2 Stellvertreter zu wählen) ja nur einen Stellvertreter.
Darf dann umgehend ein weiterer Wahlgang zur Wahl des 2. Stellvertreters, um den Versammlungsbeschluss gerecht zu werden, durchgeführt werden?

Oder greift dann mehr die "Nachwahlregel", d.h. solange 1 Stellvertreter vorhanden ist, darf (muss) nicht nachgewählt werden?

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion