Wahl der Stellvertreter (Wahlen)
Servus beinand,
Hallo,
Darf dann umgehend ein weiterer Wahlgang zur Wahl des 2. Stellvertreters, um den Versammlungsbeschluss gerecht zu werden, durchgeführt werden?
Nein
Oder greift dann mehr die "Nachwahlregel", d.h. solange 1 Stellvertreter vorhanden ist, darf (muss) nicht nachgewählt werden?
Gem. § 17 SchwbVWO dürfen Stellvertreter nicht nachgewählt werden, solange es mindestens einen amtierenden "Stelli" gibt - ganz egal, was die Versammlung in Bezug auf die Zahl der "Stellis" beschlossen hat.
VG
&Tschüß
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&Tschüß
Wolfgang