Wahl der Stellvertreter (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.11.2018, 15:22 (vor 2008 Tagen) @ mietze_katz

Servus beinand,

Hallo,

Darf dann umgehend ein weiterer Wahlgang zur Wahl des 2. Stellvertreters, um den Versammlungsbeschluss gerecht zu werden, durchgeführt werden?

Nein


Oder greift dann mehr die "Nachwahlregel", d.h. solange 1 Stellvertreter vorhanden ist, darf (muss) nicht nachgewählt werden?

Gem. § 17 SchwbVWO dürfen Stellvertreter nicht nachgewählt werden, solange es mindestens einen amtierenden "Stelli" gibt - ganz egal, was die Versammlung in Bezug auf die Zahl der "Stellis" beschlossen hat.


VG

&Tschüß

--
&Tschüß

Wolfgang


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