Wahl der Stellvertreter (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 06.11.2018, 09:59 (vor 2008 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin,

also man kann das ganze sehr wohl steuern. Wenn der Kandidat, der nicht erster Stellvertreter werden will, dieses begründet (Bsp. familiäre Gründe) bei der Wahlversammlung angibt, dann wird er voraussichtlich auch weniger Stimmen bekommen, erst recht, wenn er sagt, das Amt als 1. Stellie nicht antreten zu können, womit dann kein zweiter Stellie mehr vorhanden wäre und, da es einen Stellie gibt, auch nicht mehr nachgewählt werden könnte.
Er wäre aber gerne bereit, im Notfall (Ausfall oder Verhinderung Vertrauensperson und 1. Stellie) zur Verfügung zu stehen.

Das sollte ausreichen, um bei der Wahlversammlung als 2. Stellie gewählt zu werden.

Nachgewählt werden kann aus meiner Sicht nicht, weil es einen Stellie gibt und dies erst bei Ausscheiden des letzten Stellies in der Wahlordnung vorgesehen ist.

Liebe Grüße

Hendrik


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