Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG (Allgemeines)
Hallo liebe Forumsbesucher*innen
es ist mir bekannt, dass ein AG die Zustimmung zu einer Wiedereingliederung verweigern kann. Ist diese aber angetreten liegt die Entscheidung ob die Wiedereingliederung bis zum Ende, evtl. mit Änderung der Wiedereingliederungsplans durch den Arzt, durchgeführt wird, meines Wissens nach beim AN. Es ist nun passiert, dass die Vorgesetzte eines AN die Zusage zur weiteren Durchführung der Wiedereingliederung verweigert und diese als gescheitert erklärt.
1. Er handelt sich um einen schwerbehinderten Mitarbeiter, der über viele Jahre zuverlässig seine Arbeit erledigt hat. 2. Meiner Meinung nach, hätte ich als SBV zu den Gespräch dazu gezogen werden müssen. Es handelt sich für mich um eine Maßnahme nach §178(2)SGB IX.
Gibt es Erfahrungen oder auch Urteile zu diesem Thema?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.