Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 07.11.2018, 16:18 (vor 2906 Tagen) @ daha

Gibt es Erfahrungen oder auch Urteile zu diesem Thema?

Hallo,

grundsätzlich sind die Auskünfte meiner Vorschreiber richtig und ohne deine Beteiligung geht da gar nichts.

Ein Aspekt ist mir aus meiner Erfahrung bekannt geworden. Wenn ein Arbeitgeber begründete Zweifel hat, dass der wieder einzugliedernde Beschäftigte tatsächlich auch beschäftigt werden kann, er also nach seiner Einschätzung nicht arbeitsfähig bzw. leistungsfähig ist oder die Fortsetzung der Wiedereingliederung ihn gefährden würde, kann ihn aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht der Fürsorge sogar die Verpflichtung treffen, eine Wiedereingliederung abzubrechen.

Hier wäre es dann natürlich um so notwendiger ggf. Betriebsarzt und behandelnden Arzt, dann aber unverzüglich auch die SBV einzubeziehen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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