Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.11.2018, 10:34 (vor 2906 Tagen) @ daha

Hallo,

bei einem schwerbehinderten/gleichgestellten AN hat der AG kein Verweigerungsrecht, da auf die WE § 164 Abs. 5 SGB IX anzuwenden ist.

Und mE sind derart gravierende Probleme bei der WE durchaus zumindest nach § 167 Abs. 1 SGB IX zu behandeln.

--
&Tschüß

Wolfgang


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