Liste von Wählern wird von BR für Wunschkandidat genutzt (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.11.2018, 09:04 (vor 2005 Tagen) @ Pernille

hallo,

zuerst einmal solltest Du mehr Souveränität an den Tag legen.

Das es mehrere Kandidaturen geben kann, liegt in der Natur der Sache.
Was du mit "Wählerliste besorgen" meinst, müßtest du mal präzisieren, schließlich hat der BR gem. § 163 Abs. 2 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html
ein Anrecht auf die Vorlage des Verzeichnisses.
Auch bei Zitaten vom "Hörensagen" solltest du vorsichtig sein - schließlich kennst Du den Kontext nicht, in dem eine Äußerung gefallen ist.
Falls ihr im vereinfachten Verfahren wählt, dann ist die Wahlversammlung der richtige Ort, sich selbst und die eigenen Vorstellungen der SBV-Arbeit zu präsentieren - ggfs. auch im "Paket" mit Kandidatinnen für die Stellvertretung. Dann wäre auch das Thema Ausfallzeiten erledigt.
Im formalen Verfahren mußt Du Dir halt überlegen, wie Du Deinen Wahlkampf gestaltest und Deine Vorstellungen an die Frau bzw. den Mann bringst - sei es durch persönliche Ansprache, sei es durch Materialien oder eine Kombination von Beidem.
Und wenn du eine erfolgreiche Interessenvertretung - sowohl individuell als auch kollektiv - gemacht hast und mit Deinen Wählerinnen auch regelmäßig kommuniziert hast, dann sollte es doch bei der Wiederwahl kein Problem geben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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