Bewerbung eines schwerbehinderten Azubi´s (Einstellung)

Michael49, Sunday, 28.05.2006, 09:06 (vor 6551 Tagen)

Hallo,
leider konnte ich nichts ähnliches im Forum finden.
Ich habe nachfolgenden Fall:

Wir hatten eine Bewerbung eines schwerbh. Azubis erhalten.
Der GdB ist 100, die Agentur f. Arbeit übernimmt 50% der Ausbildungskosten.

Ich habe die Bewerbungsunterlagen erhalten.
Ein Termin für ein Vorstellungsgespräch stand noch nicht fest.

Erst nachdem ich nach 2 Wochen mal hinterfragt habe, ob es schon einen termin gibt, wurde mir mitgeteilt, dass man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat.

Zwar konnte auch ich erkennen, dass die Leitungen und Noten in der Schule eigentlich nicht für den Ausbildungsplatz genügen würde.
( leider nur 5en und 6en, wobei ich aufgrund der Behinderung die schlechten zurückführen kann )

Das war aber nicht für mich das Thema !

Die Perso geht davon aus, dass sie nicht verpflichtet ist, diesen Bewerber einzuladen.
( ich bin davon ausgegangen, dass jeder Bewerber, egal ob Azubi oder "normaler" zu einem Gespräch eingeladen werden muss, wenn die SchwbHv. dieses wünscht )

Wie sieht es hier aus > Kann ich in diesem Fall, den Entscheid des AG erst einmal aussetzen >

mfg.

Michael


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