Bewerbung eines schwerbehinderten Azubi´s (Einstellung)

Ede vom Bayerwald @, Monday, 12.06.2006, 15:42 (vor 6535 Tagen) @ Michael49

Hallo,

Es gibt immer einen Zusatz in den Anzeigen: "Bei gleicher Eignung bevorzugt."

Wenn dem so ist, dass das Zeugnis nur 5er und 6er ausweist, ist zu vermuten, dass er in negativer Sicht keine Konkurrenten hatte.

In solch einem Fall nehme ich mir die Stelle aus dem SGB IX, die da spricht, dass offensichtlich UNgeeignete Bewerber NACH Absprache zwischen PR, AG und SBV nicht eingeladen werden müssen.

Also Absprache muss sein, aber es muss nicht jeder eingeladen werde, falls es erkennbar ist, das der Behinderte ungeeignet ist, nicht behinderungsbedingt sondern leistungsbedingt.
Wenn ich als SBV mich für OFFENSICHTLICH ungeeignete Bewerber einsetze, mache ich mir meine Arbeit vieler Jahre kaputt, so helfe ich weder dem einen, denn ich kann ihn auch mit Gewalt nicht durchsetzen, als auch den andern, weil es heißt, dass ich falsches zu viel usw. Will, was nicht abgedeckt ist durc hgesetze, Verordnungen und GUTE betriebliche Praxis.


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