Vorlagen Formular (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
ist dem AG eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bekannt, dann muß er diese auch ggfs. dem BR bei personellen Einzelmaßnahmen mitteilen, da nur so der BR seinen eigenständigen gesetzlichen Pflichten, zB nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG nachkommen kann.
Die Angabe des besonderen Schutzes gehört zur Vollständigkeit der Unterlagen z. B. gem. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
Ob es besonders glücklich ist, hierfür den GdB auf einem Formular anzugeben, mag dahingestellt sein. Es würde auch eine Rubrik zum Ankreuzen mit der Angabe "schwerbehindert/gleichgestellt" ausreichen.
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&Tschüß
Wolfgang