Kostenstelle der sbv (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 15.11.2018, 09:55 (vor 2898 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

gemeinsame Kostenstelle OK. Aber beide als BR/PR und SBV müssen unterschriftsberechtigt sein. Es kann und darf nicht sein, dass ein BR/PR mit seiner Unterschrift erst Mittel freigibt. Wichtig u.a. auch zB bei Reisekosten. Diese müssen ja idR vom Kostenstellenverantwortlichen abgezeichnet werden.

Eigene Kostenstelle ist negativ, denn hiermit könnte der AG die Kosten der SBV aufzeigen!

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion