Kostenstelle der sbv (Allgemeines)
Hallo,
gemeinsame Kostenstelle OK. Aber beide als BR/PR und SBV müssen unterschriftsberechtigt sein. Es kann und darf nicht sein, dass ein BR/PR mit seiner Unterschrift erst Mittel freigibt. Wichtig u.a. auch zB bei Reisekosten. Diese müssen ja idR vom Kostenstellenverantwortlichen abgezeichnet werden.
Eigene Kostenstelle ist negativ, denn hiermit könnte der AG die Kosten der SBV aufzeigen!
Hallo Monica,
Hallo,
Kostenstellenverantwortliche ist bei uns unsere Personalleiterin, BR und SBV beschließen die (kostenpflichtigen) Maßnahmen wie Schulungsteilnahme ect. und die Personalleiterin darf dann die Rechnungen zur Überweisung oder die Reisekostenabrechnung zur Auszahlung freigeben.
Darf und freigeben, sind schon die Fehler! Hier MUSS dann eine Zahlung erfolgen. Denn die Gesetze sehen hier eine "Freigabe" ggf noch nach Prüfung nicht vor.
Wir haben die Regelung, das hier der Kostenstellenverantwortliche "nur" wegen der Notwendigkeit einer Unterschrift ohne Prüfung unterschreibt. Denn die Gesetze sehen vor, das der AG die Kosten zahlen/tragen MUSS. Wenn der AG hier eine Unrechtmäßigkeit der Kosten sieht, muss er den im Gesetz vorgesehenen Weg nutzen.
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mfg Monica