Kostenstelle der sbv (Allgemeines)
Hallo,
gemeinsame Kostenstelle OK. Aber beide als BR/PR und SBV müssen unterschriftsberechtigt sein. Es kann und darf nicht sein, dass ein BR/PR mit seiner Unterschrift erst Mittel freigibt. Wichtig u.a. auch zB bei Reisekosten. Diese müssen ja idR vom Kostenstellenverantwortlichen abgezeichnet werden.
Eigene Kostenstelle ist negativ, denn hiermit könnte der AG die Kosten der SBV aufzeigen!
Hallo Monica,
Kostenstellenverantwortliche ist bei uns unsere Personalleiterin, BR und SBV beschließen die (kostenpflichtigen) Maßnahmen wie Schulungsteilnahme ect. und die Personalleiterin darf dann die Rechnungen zur Überweisung oder die Reisekostenabrechnung zur Auszahlung freigeben. Natürlich nach vorangegangener, ordnungsgemäßer Mitteilung.
VG