Keiner zur Wahlversammlung erschienen (Wahlen)

WoBi, Thursday, 15.11.2018, 21:39 (vor 1991 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Hallo Josef,
die offene Antwort zu deiner Frage:
"M.E. muss neu zur Wahl eingeladen werden. Bei einer 2-Wochen-Frist kann die Wahlversammlung erst in 2 Wochen abgehalten werden. Damit wären wir außerhalb der Wahlzeit und außerhalb meiner Amtszeit."

Ja, wenn die SBV noch kann. Sonst ist wie bei einer Erstwahl einer SBV zu verfahren.
Das außerhalb der Wahlzeit ist unkritisch, denn es kann auch zwischen den Zeiten SBV-Wahlen geben. Dies sieht das SGB IX und die SchwbVWO ausdrücklich vor.
Das außerhalb deiner Amtszeit führt zu einer SBV-losen Zeit, mit allen Konsequenzen.

Bis zum 26.11.2018 bist du noch im Amt und kannst zu einer (weiteren) Wahlversammlung unter Beachtung einer angemessenen Ladungsfrist einladen. Wenn dies bald geschied, ist die Zeit ohne SBV relativ kurz. Beachte bei der Terminsetzung, dass möglichst viele Wahlberechtige zur Versammlung kommen können. Also Tag und Zeit mit Bedacht festsetzen.
Nach dem 26.11.2018 bist du nicht im Ehrenamt. Erst wenn du wieder gewählt bist und die Wahl annimmst, bist du im Amt. Dies kann direkt nach der Wahl durch persönliche Erklärung gegenüber der Wahlleitung erfolgen. Nutze die Zwischenzeit für entsprechende Werbung für das Ehrenamt. Mach den Wahlberechtigten oder möglichen Kandidaten klar, dass die Vertrauensperson nicht an 365 Tagen zu 24 Stunden im Jahr verfügbar ist. Bei Urlaub, Krankheit, Terminverhinderung wäre keine spezialisierte Interessensvertretung vorhanden und die besondere Schutzrechte für schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen können nicht greifen.

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Gruß
Wolfgang


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