Bewerbung um interne Stelle (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 30.05.2006, 11:17 (vor 6549 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

hier sind die §§ 81 und 95 SGB IX betroffen. Da unter den Bewerbungen eine Bewerbung einer Schwerbehinderten (Deiner) gegeben ist. Ist die SchwbV über alle vorliegenden Bewerbungen zu unterrichten. Sie hat weiter ein Teilnahmerecht an allen Bewerbungsgesprächen.
Weiter hat auch ein im Betrieb beschäftigter Schwerbehinderte alle Rechtsansprüche aus dem § 81 auch bezüglich des Themas Bewerbung und ggf. Schadensersatz bei Nichtberücksichtigung. Der bereits beschäftigte Schwb hat auch die Ansprüche aus § 81 (4). Also auch auf Beschäftigung eines Ap der ihm ein berufliches Fortkommen ermöglicht, sofern er die Qualifikation besitzt. Hier ggf. auch in Verbindung mit dem § 81 (4) Satz 2 und 3.
Du solltest dir u.U. schon einmal einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht suchen, der dann später ggf. Deine Interessen und Ansprüche gegen den AG vertritt.

Weiter ist hier auch der § 95 (2) missachtet worden. Also eine Möglichkeit der Anwendung des § 156, Bußgeld bis 10.000,- € gegen den Verantwortlichen hier persönlich.

Hinweis: Die Ansprüche bzw. die Pflichten des AG und Rechte der SchwbV aus § 81 bezüglich Einstellungen gilt sowohl bei externe Besetzungen/Bewerbungen wie bei internen.


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