Bewerbung um interne Stelle (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Wednesday, 31.05.2006, 09:05 (vor 6547 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

die SchwbV ist einzubinden und hat ihre Rechte, somit auch das Recht der vollständigen Akteneinsicht und Teilnahme an allen Gesprächen, dieses ist Fakt! Es besteht grundsätzlich auch kein rechtliches Hindernis, wenn es um die/den VPSchwb selbst als Betroffener geht.

Wenn in BR-Sitzungen es um ein personelles Thema geht welches ein Gremiumsmitglied betrifft, wird allgemein empfohlen, dass sich das betroffene Gremiumsmitglied in diesem Punkt als verhindert erklärt und dann zu diesem Pkt. Ein Ersatzmitglied geladen wird.

Hier wäre also es daher geschickt, wenn die VPSchwb sich als verhindert erklärt und hier diese Aufgabe der Stellvertreter wahrnimmt.

Es stimmt aber auch, in eingener Sache neutral zu agumentieren und unvoreingenommen zu bleiben ist nicht einfach.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion