Zwei Fragen (Allgemeines)

sachse, Leipzig, Tuesday, 11.12.2018, 16:05 (vor 1935 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi

< gibt es in der Stellenausschreibung ein Öffnung betreffend des „Ingenieur (Technik)“ z.B. vergleichbare Ausbildungen. Zudem ist hier die Frage ob ein Meisterbrief dem akademischen Titel Ingenieur gleichwertig ist, zumal der Meister einem Bachelorabschluss entspricht.

Hier mal die Stellenbeschreibung:
Abgeschlossenes Studium (TU/TH/FH/BA) im naturwissenschaftlichen oder technischen
Bereich (z.B. Informatik, Nachrichtentechnik, Kommunikationselektronik) mit vertieften
Kenntnissen
Langjährige Erfahrung und Fähigkeiten in der Inbetriebhaltung von komplexen und
vernetzten technischen Systemen

Ob das der AG mit dem Meister (Bachelor) genauso sieht muss man abwarten, da müssen wir wohl nachhaken, ich würde auf alle Fälle dem Kollegen raten sich zu bewerben. Zummal er ja vor dem Meister noch ein Fachschulstudium absolviert hatte (staatl. gepr.Techniker).

Zu der Frage bezüglich der Überprüfung nach §SGB_IX/165 ist mir nichts bekannt. Das wäre schon mal ein Angriffspunkt.


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