Stellungnahme zur Kündigung (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 11.12.2018, 17:20 (vor 1934 Tagen) @ Ironie

Werte Mitstreiterinnen,

gerade "schneite" mir eine Anhörung von Seiten des Arbeitgebers
zur geplanten Kündigung einer schwerbehinderten Kollegin auf das
Display, die ich bis zum 12.12., also morgen, sic!, abgeben soll.

Der Fall ist sehr komplex, und da ich sowohl heute als auch in den
nächsten Tagen Termine habe, möchte ich erst einmal nur widersprechen
mit dem Hinweis, dass ich die Begründung nachliefern werde.

Gibt es einen zeitlichen Rahmen, in dem eine solche Anhörung erfolgen
muss?

Vielen Dank!

Mit Dienst-täglichem Gruß

Ironie

Hallo,

1. "andere Termine" würde ich bei Vorliegen einer Kündigung erst mal hinten anstellen.
2. Mit Blick auf die Tatsache, dass die SBV-Tätigkeit an sehr vielen Punkten an die Arbeit des Betriebsrates angelehnt wird, würde ich die Fristen der §§ 102 / 103 BetrVG heranziehen. Auch würde ich der erfolgten Fristsetzung des AG mit dem Verweis auf oben genannte §§ widersprechen und mitteilen, dass er innerhalb dieser Fristen eine aussagefähige Stellungsnahme erhält.
3. Einen vorschnellen, unbegründeten sachlichen Widerspruch halte ich nicht für sinnvoll.

VG


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