Stellungnahme zur Kündigung (Allgemeines)
Hallo Ironie,
mit der Suchfunktion unter "Fristen" wird man fündig. Z.B.:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25116
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23564
Nur qualifiziert Widersprechen. Der Arbeitgeber kann den unbegründeten Widerspruch nicht bewerten und antwortet, dass die (nicht erfolgten) Einwände berücksichtigt worden sind und an der getroffenen Entscheidung festgehalten wird. Die Anhörung der SBV ist damit abgeschlossen.
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Gruß
Wolfgang