Erwerbsminderungsrentner auf Zeit / Wahlberechtigt??? (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 12.12.2018, 13:33 (vor 1933 Tagen) @ Futzi

Hallo,
die Antwort B ist im Bereich der staatlichen Gewalt soweit richtig, dass die regelmäßigen Wahlen in der Zeit vom 1.10. bis zum 30.11. im Vierjahresrhythmus (2018, 2022, ..) stattfinden. Aber § 177 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nennt Gründe für eine Wahl außerhalb dieses Zeitraums.
Hier ist besonders der Punkt 3 "eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist" von Bedeutung, da derzeit keine SBV vorhanden ist. Außer es wurde innerhalb des letzten Jahr vor dem 30.11. außerordentlich eine SBV gewählt, dann hätte in dieser Wahlperiode keine Wahl durchgeführt werden müssen.

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Gruß
Wolfgang


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